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   BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70   

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https://dejure.org/1970,1248
BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70 (https://dejure.org/1970,1248)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1970 - 1 StR 218/70 (https://dejure.org/1970,1248)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1970 - 1 StR 218/70 (https://dejure.org/1970,1248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen eines gemeinschaftlich begangenen Verbrechens der Verbreitung von Falschgeld - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die Annahme einer Mittäterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2, § 147

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70
    Wenn auch der Tatbeitrag K. im wesentlichen nur darin bestand, daß er S. veranlaßte, das Falschgeld in Istanbul wieder an sich zu bringen und entweder dort zu vertreiben oder zum Zwecke der Verbreitung nach M. zu bringen, und damit S. die eigentliche Tatausführung überließ, so steht dies doch der Annahme der Mittäterschaft K. nicht entgegen (vgl. u.a. BGHSt 11, 268; BGH, Urteil vom 14. März 1969 - 1 StR 353/68 -).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70
    Für die Annahme der Mittäterschaft i.S. von § 47 StGB ist ein gemeinschaftliches Mitwirken der Täter zur Begehung derselben strafbaren Handlung erforderlich; das Wirksamwerden muß also auf dasselbe - und nicht nur auf ein gleichartiges - Tun gerichtet sein (BGH NJW 1958, 349 Nr. 18; vgl. auch BGHSt 6, 329 und RGSt 44, 321).
  • RG, 02.02.1911 - 3 D 1/11

    1. Kann, wenn bei einer gemeinschaftlich verübten Körperverletzung der eine

    Auszug aus BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70
    Für die Annahme der Mittäterschaft i.S. von § 47 StGB ist ein gemeinschaftliches Mitwirken der Täter zur Begehung derselben strafbaren Handlung erforderlich; das Wirksamwerden muß also auf dasselbe - und nicht nur auf ein gleichartiges - Tun gerichtet sein (BGH NJW 1958, 349 Nr. 18; vgl. auch BGHSt 6, 329 und RGSt 44, 321).
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70
    Denn Falschgeld verschafft sich im Sinne von § 147 StGB, wer es in seinem Besitz oder sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (BGHSt 3, 154 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug

    Auszug aus BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70
    Wenn auch der Tatbeitrag K. im wesentlichen nur darin bestand, daß er S. veranlaßte, das Falschgeld in Istanbul wieder an sich zu bringen und entweder dort zu vertreiben oder zum Zwecke der Verbreitung nach M. zu bringen, und damit S. die eigentliche Tatausführung überließ, so steht dies doch der Annahme der Mittäterschaft K. nicht entgegen (vgl. u.a. BGHSt 11, 268; BGH, Urteil vom 14. März 1969 - 1 StR 353/68 -).
  • RG, 04.12.1879 - 632/79

    Die Verausgabung des auf einmal sich verschafften falschen Geldes in Teilbeträgen

    Auszug aus BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70
    Diese Teilhandlung mag bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, kann aber nicht eine nochmalige Bestrafung rechtfertigen (vgl. RGSt 1, 25 und u.a. LK StGB 8. Aufl. § 147 Anm. 4; Schönke/Schröder, StGB 13. Auflage § 147 Rn 14).
  • BGH, 29.08.1984 - 3 StR 336/84

    Beihilfe zur Geldfälschung durch Unterstützung des Aushändigens von Falschgeld an

    Der Fall unterscheidet sich insofern im Tatsächlichen von den Sachverhalten, über die der Bundesgerichtshof mit den Urteilen vom 1. September 1970 - 1 StR 218/70 (insoweit bei Dallinger in MDR 1971, 16 nicht abgedruckt) und vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78 - entschieden hat.

    Dann würde es sich bei der Überlassung des Falschgeldes an ihn ohnehin um einen internen Vorgang zwischen Mittätern handeln, der schon aus diesem Grunde nicht als ein Inverkehrbringen zu werten wäre (vgl. BGH, Urt. vom 1. September 1970 - 1 StR 218/70, bei Dallinger MDR 1971, 16; Wessels in Festschrift für Bockelmann, 1979, S. 676, 678/679).

  • BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78

    "Sichverschaffen" von Falschgeld schon bei Annahme des Geldes in Kenntnis der

    Die Rückkehr des Angeklagten nach M. die dadurch entstandene große Entfernung des "Verwahrers", die fehlende Überwachung durch S. und die dem Angeklagten drohene Gefahr der Entdeckung bei den mehrfach notwendigen Grenzübertritten lassen die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit S. in einem solchen Maße behindert erscheinen, daß seine fortbestehende Sachherrschaft nicht angenommen werden kann; S. hätte sie vielmehr erst wiedererlangt, wenn der Angeklagte ihm in M. das Falschgeld wieder ausgehändigt hätte (ebenso für einen vergleichbaren Fall BGH, Urteil vom 1. September 1970 - 1 StR 218/70).

    Zwar wird mit der Verwirklichung des Tatbestandes des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB in der Regel ein Volltatbestand erfüllt, in dem die Vorbereitungshandlungen des § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB zu einer einzigen Tat aufgehen (Dreher, a.a.O. § 146 Rdn. 9; vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1970 - 1 StR 218/70 - bei Dallinger MDR 1971, 15, 16).

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